Ein von der LAG Jugendsozialarbeit Bayern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten über den § 13 SGB VIII ergibt folgende zentrale Feststellungen:
- - „Auf Leistungen nach § 13 SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch: Jugendberufshilfe ist eine kommunale Pflichtleistung, die auch zu konkret vorgehaltenen Angeboten und einer entsprechenden Infrastruktur führen muss.
- - Jugendhilfe muss immer dann Leistungen erbringen, wenn andere Leistungen, z. B. solche nach SGB II und III, den im Rahmen von Jugendhilfe festgestellten Bedarf nicht tatsächlich abdecken. Hiervon ist in Angeboten der Jugendberufshilfe bzw. Arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit grundsätzlich auszugehen.
- - Die konzeptionelle Ausrichtung der Angebote entscheidet über den Charakter der Maßnahme und darüber, ob bzw. inwieweit ein Bedarf dadurch zu decken ist.
- - Nach geltendem Recht kann die Kooperation der beteiligten Sozialleistungsträger im Hinblick auf Infrastruktur, Verwaltungsverfahren und Bedarfsfeststellung in der Regel noch erheblich verbessert werden. Dies gilt auch in Hinblick auf die Schaffung eines organisatorischen Rahmens für eine organisierte Leistungserbringung.
- - Ein Vergabeverfahren kann wegen der angestrebten Chancengleichheit der Anbieter grundsätzlich bejaht werden. Dieses muss jedoch zu einer sozialen Infrastruktur beitragen, die das gesetzlich garantierte Wunsch- und Wahlrecht nicht beeinträchtigt.“
Das Gutachten erhalten Sie als Anhang >>hier.
Quelle: LAG Jugendsozialarbeit Bayern 29th July 2010
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert Ausbildung für alle jungen Menschen
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit nimmt mit seinem Positionspapier Stellung zum Berufsbildungsbericht 2010 der Bundesregierung. Dabei teilt der Zusammenschluss die Auffassung der Autoren des Berichtes, dass die Optimierung des Übergangs zwischen Schule und Ausbildung hohe Priorität haben muss. Allerdings nehme der Bericht die Lage leistungsschwächerer junger Menschen auf dem Ausbildungsmarkt zu wenig in den Blick. Es fehle eine transparente Ausbildungsstatistik, die das Ausmaß der Ausbildungsnachfrage realistisch erfasse. Beispielsweise fehlen in den vorliegenden Angaben die knapp 400.000 Jugendlichen, die sich in Maßnahmen des Übergangssystems befinden. Die besonderen Situationen von jungen Männern und Frauen sowie Jugendlichen mit Migrationshintergrund werden nicht beachtet. Der Kooperationsverbund fordert in seinem Positionspapier neue Modelle der assistierten oder trialen Ausbildung, die Weiterentwickung ausbildungsbegleitender Hilfen, die Beibehaltung des Ausbildungsbonus für benachteiligte Jugendliche und Altbewerber/innen und die Schaffung weiterer außerbetrieblicher Ausbildungsplätze.
Das komplette Positionspapier können Sie auf der Homepage des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit unter http://jugendsozialarbeit.de/media/raw/KV_Positionspapier_Berufsbildungsbericht_2010.pdf downloaden.
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
14.09.2010: Kultur auf Spur
Interkulturelle Kompetenzen und Öffnung der Jugendsozialarbeit – Impulse zur Weiterentwicklung
Die Integrationschancen Jugendlicher mit Migrationshintergrund stehen im besonderen Fokus politischen Handelns. In den über das Jugendministerium NRW geförderten Jugendwerkstätten, Beratungsstellen und Schulverweigerungsprojekten hat fast jeder dritte Jugendliche eine Zuwanderungsgeschichte. Interkulturelle Öffnung ist daher auch Querschnittsthema in der Jugendsozialarbeit. Einrichtungen und ihre Fachkräfte werden zukünftig die an sie gestellten Anforderungen nur bewältigen, wenn sie sich interkulturell öffnen und bereit sind, entsprechende Schlüsselkompetenzen zu erwerben.
Die LAG Jugendsozialarbeit NRW in Kooperation mit dem Paritätischen Jugendwerk NRW und den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe stellt mit der Fachveranstaltung die neueren Erkenntnisse der Integrationsforschung den Herausforderungen der Angebote der Jugendsozialarbeit in NRW mittels Fachbeiträgen gegenüber. Bereits vollzogene positive Ansätze migrationssensibler Öffnung bei Einrichtungen der Jugendsozialarbeit werden präsentiert.
In vier Fachforen mit Expert/inn/en und Teilnehmer/inne/n werden Ansätze interkultureller Kompetenzen bei Jugendlichen, Fachkräften, Institutionen beleuchtet und Ansätze der Beseitigung struktureller Diskriminierungen von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte dargestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Veranstaltungsflyer >>hier.
Quelle: LAG Jugendsozialarbeit NRW
Jugendhilfe beteiligt sich an Regionalen Bildungsnetzwerken
Fachtag der Landesarbeitsgemeinschaft öffentliche und freie Wohlfahrtspflege
Unter dem Motto „Gemeinsam erfolgreich – Jugendhilfe in Regionalen Bildungsnetzwerken“ fand am 23. April 2010 in Gelsenkirchen mit Beteiligung der LAG Jugendsozialarbeit NRW eine Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in NRW statt.
Rund 120 Vertreterinnen und Vertreter aus der Kinder- und Jugendhilfe und dem Bereich Schule diskutierten die Chancen, Möglichkeiten und die zukünftige Bedeutung der sog. Regionalen Bildungsnetzwerke für die Kommunen und die einzelnen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe. Die erfolgreiche Einbeziehung der Jugendsozialarbeit als zentraler Bildungsort für benachteiligte Jugendliche nimmt dabei eine wichtige Rolle bei der (Weiter-)Entwicklung ganzheitlicher und bedarfsgerechter Bildungslandschaften ein.
Eine Kurzdokumentation und die Vorträge und Praxisbeispiele der Fachtagung finden Sie auf der Webseite der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippehier.
Jugendliche in Nordrhein-Westfalen: Perspektiven durch Teilhabe, Geschlechter- und Generationengerechtigkeit
Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 41 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Drucksache 14/9938)
Die Landesregierung hat auf 237 Seiten auf die Große Anfrage "Jugendliche in Nordrhein-Westfalen: Perspektiven durch Teilhabe, Geschlechter- und Generationengerechtigkeit" der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen geantwortet. Die Anfrage beinhaltet ebenfalls zahlreiche Querschnittsthemen, die für die Jugendförderung auf Landesebene relevant sind.
Sie erhalten die Antwort der Landesregierung auf der Webseite des Landtags NRW unter:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10675.pdf
Das Protokoll der Landtagsdebatte zu dieser Anfrage erhalten Sie unter:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP14-144.pdf?von=16799&bis=16811
Quelle: Landtag NRW 16th March 2010
19.03.2010: „… und raus bist Du!“ – Fachveranstaltung der LAG JSA NRW in Dortmund
Prekäre Lebenslagen junger Menschen in den Mittelpunkt stellen
Im März 2007 beschloss die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW im Rahmen der Zielvereinbarung „Lebenslagen junger Menschen in den Blick nehmen“ mit dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) NRW die Durchführung von Werkstattgesprächen zu diesem Thema. Die Fachtagung „… und raus bist Du! Jugendliche in prekären Lebenslagen“ führt diese Werkstattgespräche und die Ergebnisse der Veranstaltung „Bildung coachen“ vom April dieses Jahres in einer Bündelung der Themen fort.
Das Veranstaltungsprogramm
Ausgehend von prekären Bedingungen am Beispiel der Dortmunder Nordstadt werden mögliche Ansatzpunkte für die Jugendhilfe gesucht. Direkt vor Ort geben Jugendliche aus dem Stadtteil und Akteure aus dem Bereich Stadtplanung bzw. Kinder- und Jugendförderung einen konkreten Einblick in prekäre Lebenslagen junger Menschen in diesem Sozialraum.
Als LAG Jugendsozialarbeit NRW stellen wir in themenspezifischen Arbeitsgruppen unsere aus den Werkstattgesprächen erarbeiteten Thesen zu Handlungsanforderungen und Handlungsoptionen der Jugendsozialarbeit in den Lebenslagen „Übergang Schule-Beruf“, „Aufenthaltsstatus“, „Straffälligkeit“ und „Überschuldung“ zur Diskussion. Ziel ist die Bewertung und Weiterentwicklung mit Akteuren der Jugendsozialarbeit und Aktiven im Stadtteil. Mit Politik, Wissenschaft und Verwaltung greifen wir die erarbeiteten Schwerpunkte auf, um die zukünftige fachliche Ausgestaltung von Handlungsfeldern der Jugendsozialarbeit zu konkretisieren.
Veranstaltungsort
Depot Dortmund
Immermannstraße 29
44147 Dortmund
http://www.depotdortmund.de
Anmeldungen erfolgen an die im Programm angegebene Anmeldeadresse. Bei telefonischen Rückfragen steht Ihnen Frau Vest unter 0251/2709-224 zur Verfügung..
Das genaue Programm erhalten Sie-> hier.
Fachtagung Jugendsozialarbeit und Bildung vom 24.04.2009 in Düsseldorf
Mit 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmern plus weiteren 40 Akteuren rund um die Bildungsbörse und ca. 30 Jugendlichen, die mit Theater- und Tanzacts das Publikum begeisterten war der Fachtag ein großer Erfolg. Eine Dokumentation der Tagung erhalten Sie im nachfolgenden Video:
Standpunkte und Diskussionsanregungen der Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit
„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ Die Kernaussage des § 13 SGB VIII ist wesentlich handlungsleitend für die Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit in den deutschen Bundesländern.
In den nachfolgenden 13 Thesen beschreiben die Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit vor diesem Hintergrund ihre Position nach innen, um die Gemeinsamkeit in ihrem spezifischen Ansatz deutlich zu machen und nach außen – zur Anregung einer Diskussion in der Fachöffentlichkeit der Jugendsozialarbeit sowie zur Dokumentation des Selbstverständnisses der Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit.
Die Zielgruppe der jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf soll dabei insgesamt stärker in den Blick gerückt und auf die unverzichtbare Vernetzung der Ebenen (Bund – Land – Kommune) sowie auf die wichtige Scharnierfunktion von Landesarbeitsgemeinschaften aufmerksam gemacht werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaften Jugendsozialarbeit wünschen sich eine weiterführende Diskussion.
Das Diskussionspapier erhalten Sie -> hier im Anhang.
Pakt mit der Jugend
Kriterien und Antragsverfahren 2010
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW fördert auch in 2010 Projekte im Rahmen „Pakt mit der Jugend“.
Zusätzlich zu den bereits gemeinsam beschlossenen Kriterien, von denen mindestens drei erfüllt sein sollen, sollen die Projekte
- einer Position des Kinder- und Jugendförderplans zugeordnet sein; grundsätzlich einem Paktpartner zuzuordnen sein;
- die Förderhöchstgrenze von 15.000 € nicht übersteigen; nach unten gilt die Bagatellgrenze in Höhe von 1.000 €
- den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan entsprechen.
Antragsverfahren:
- Die Träger stellen die Anträge über die landeszentralen Träger (G5). Diese versehen die Anträge mit einem Sichtvermerk und leiten die Anträge an die zuständigen Landschaftsverbände weiter.
- Frist für den Eingang der Anträge bei den Landeszentralen Trägern ist der 30.10.2009.
- Frist für den Eingang bei den Landschaftsverbänden ist der 15.11.2009 (Ausschlussfrist).
- Die Landschaftsverbände sammeln, erfassen und prüfen die eingegangen Anträge und legen dem Ministerium zusammengefasste Projektlisten vor, aus denen Thema und Inhalt der Projekte hervorgehen.
- Nach Freigabe der Projektlisten durch das MGFFl sollen die Projektförderungen, vorbehaltlich der rechtzeitigen Verabschiedung des Haushalts, im Februar 2010 erfolgen und abgeschlossen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Anhang -> hier.
„Die LAG JSA NRW verfolgt das Ziel, Ausgrenzungsprozesse mit Blick auf die soziale und berufliche Integration junger Menschen zu identifizieren, sozialpolitisch zu bewerten und Impulse für die (Weiter-)Entwicklung geeigneter Angebote zu geben. Nicht nur Ausgrenzungsprozesse in Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt schränken die Lebensperspektiven junger Menschen ein. Benachteiligungen entstehen ebenso im Rahmen von Familie, Wohnsituation und Gewalterfahrung, von Armut, Überschuldung, Drogenkonsum und Strafvollzug, von Migration und Flucht sowie weiteren prekären Lebenslagen, denen junge Menschen ausgesetzt sind. Jugendsozialarbeit nimmt diese Lebenslagen umfassend in den Blick und stellt individuelle und gemeinwesenbezogene Unterstützungssysteme zu Verfügung.“
Mit der Broschüre „Anlaufnehmen“ legt die LAG JSA NRW einen Zwischenbericht zur bisherigen Umsetzung der Zielvereinbarung vor, die 2007 mit dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW abgeschlossen wurde.
In 2007 und 2008 fanden insgesamt vier Werkstattgespräche statt, die im Folgenden in einer Kurzfassung resümiert werden. Eine ausführliche Dokumentation (Referate, Teilnehmerstatements, Filmbeiträge u. ä.) wird derzeit erstellt.
Die Fortsetzung der Arbeit im Rahmen der Zielvereinbarung erfolgt im Jahr 2009 durch zwei Fachtagungen zu den Themen „Bildung“ (24. April 2009) und „Prekäre Lebenslagen“ (07. Dezember 2009).
Die Kurzfassung der vier Werkstattgespräche erhalten Sie hier.